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Barrierefreiheit wird zum Europäischen Standard

Symbolbild zur Barrierefreiheit bei der Intersim

Am 28. Juni 2025 tritt der European Accessibility Act (EAA) in Kraft – ein bedeutender Meilenstein für digitale Barrierefreiheit in Europa. Zum ersten Mal werden konkrete Anforderungen an die Barrierefreiheit von digitalen Produkten und Dienstleistungen auf europaweiter Ebene rechtlich verankert. Wer daran interessiert ist, herauszufinden, was der EAA für europäische, aber auch für Schweizer Unternehmen bedeutet, sollte weiterlesen.

Author
Christian Hunziker
Release Date

Was ist der EAA?

Die neue EAA-Richtlinie verpflichtet Unternehmen, beginnend ab dem 28. Juni 2025, für alle Neuentwicklungen oder wesentlichen Überarbeitungen ihre Produkte und Dienstleistungen, insbesondere im digitalen Bereich, für Menschen mit Einschränkungen zugänglich zu gestalten. Diese etwas allgemeine Formulierung bedeutet konkret Folgendes:

Für die betroffenen Produkte und Dienstleistungen, die nach dem 28. Juni 205 in Verkehr gebracht werden, gilt die Einhaltung der WCAG 2.1 Richtlinien, Stufe AA, als Pflicht, während die Einhaltung der AAA-Stufe nur empfohlen wird.

Die „Web Content Accessibility Guidelines“ (WCAG) 2.1 sind internationale Richtlinien, die Standards für die barrierefreie Gestaltung digitaler Inhalte festlegen. Die Stufe AA wird als gesetzlicher Mindeststandard etabliert. Sie umfasst Anforderungen wie ausreichende Helligkeits- und Farbkontraste, Tastaturbedienbarkeit oder verständliche Navigation.

Die Stufe AAA geht darüber hinaus und stellt die höchste Barrierefreiheitsstufe dar. Darin enthalten sind beispielsweise Anforderungen an Gebärdensprachübersetzung bei Videos oder konkretere Anforderungen an die Konfigurierbarkeit der Darstellung von Textinhalten.

Betrifft EAA meine Produkte oder Dienstleistungen?

Der EAA betrifft in erster Linie den elektronischen Handel sowie öffentliche Dienstleistungen, die sowohl online als auch offline zugänglich sind.

Betroffen sind unter anderem:

  • Webseiten und mobile Apps
  • Online-Shops und E-Books
  • Bankdienstleistungen
  • Selbstbedienungsterminals (z.B. Geld- und Billettautomaten)

Die Richtlinie bezieht sich ausdrücklich auf “Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr”. Zwar lässt diese Formulierung einen gewissen Interpretationsspielraum zu, jedoch ist davon auszugehen, dass die meisten Online-Shops und elektronischen Dienstleistungen darunterfallen.

Der EAA ist eine EU-Richtlinie. Heisst das, dass die Schweiz oder Schweizer Unternehmen nicht davon betroffen sind?

Nein, die Richtlinie gilt auch für Unternehmen ausserhalb der EU, die in der EU Dienstleistungen erbringen oder in EU-Länder Produkte verkaufen.

Barrierefreiheit – Chancen und Nutzen

Der European Accessibility Act ist zwar eine regulatorische Verpflichtung, bietet aber auch klare Chancen und Nutzen für Unternehmen, wenn sie Barrierefreiheit proaktiv umsetzen. Hier einige konkrete Beispiele:

  • Erschliessung neuer Kundengruppen
    Durch barrierefreie Gestaltung lassen sich Menschen mit Beeinträchtigungen als neue und bisher oft vernachlässigte Zielgruppe gewinnen.
  • Verbesserte Nutzerfreundlichkeit für Alle
    Barrierefreie Produkte sind meist einfacher, klarer und intuitiver zu bedienen – für alle Nutzenden.
  • Positives Markenimage
    Unternehmen, die sich aktiv um Inklusion bemühen, stärken ihr Image.

Nicht zuletzt schützt eine proaktive Umsetzung der Richtlinie in jedem Falle auch vor Abmahnungen und Imageschäden.

Konsequenzen und Schonfristen

Für Produkte und Dienstleistungen, die vor dem 28. Juni 2025 an den Markt gekommen sind, besteht eine Übergangsfrist von maximal 5 Jahren bis zum 28. Juni 2030. Die Dienstleistungen und Produkte dürfen bis zu diesem Zeitpunkt unverändert fortbestehen.

Die rechtliche Umsetzung der Richtlinie ist den jeweiligen Ländern überlassen. Entsprechend ist auch je nach rechtlicher Umsetzung eines Landes unterschiedlich, mit welchen Konsequenzen man bei Nicht-Konformität zu rechnen hat. Dies kann von Ausschluss bei Beschaffungsvorgängen bis hin zu Geldstrafen gehen.

Fazit und Empfehlung

Barrierefreiheit gewinnt zunehmend an Bedeutung. Die rechtliche Verankerung des European Accessibility Act macht dies so sichtbar wie nie zuvor.

Auch für Unternehmen, die nur indirekt davon betroffen sind, sollte dies Impulse geben, um bestehende Angebote weiterzuentwickeln, nutzerzentrierter zu gestalten und einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Insbesondere die Tatsache, dass barrierefreie Lösungen oft allen Anwendergruppen zugutekommen, unterstreicht den breiteren gesellschaftlichen Nutzen. Unternehmen, die sich frühzeitig mit den zugrunde liegenden Prinzipien und Umsetzungsstrategien befassen, könnten davon langfristig profitieren. Sei es durch eine erhöhte Nutzerzufriedenheit, breitere Marktzugänge oder ein gestärktes öffentliches Profil.

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